Wirtschaftsprüfung.
Zuverlässig.
Präzise.
Verlässlich.
Strukturiert.

ALEFF & Partner GmbH bietet Ihnen umfassende Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen – von der gesetzlichen Jahres- und Konzernabschlussprüfung bis hin zu freiwilligen Prüfungen und Sonderprüfungen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und modernen Prüfungssoftware sorgen wir für eine effiziente und sichere Finanzberichterstattung.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir praxisorientierte Verbesserungsvorschläge, die Ihr Unternehmen langfristig stärken.
Leistungen.
Kapitalgesellschaften, die nicht klein im Sinne des § 267 HGB sind, unterliegen gemäß § 316 HGB der Prüfungspflicht für ihren Jahres- bzw. Konzernabschluss und den (Konzern-)Lagebericht. Gleiches gilt nach § 264a HGB für bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften.
Gegenstand der Prüfung sind insbesondere der Jahresabschluss, die Buchführung und der Lagebericht. Wir führen die Prüfung in Abstimmung mit den Gesellschaftern und Geschäftsführern durch. Dabei geht es nicht nur um die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit, sondern auch um die Entwicklung von praxisnahen Verbesserungsvorschlägen, die wir mit unseren Mandanten besprechen.
Zur effizienten Durchführung setzen wir moderne Prüfungssoftware ein, die höchste berufsrechtliche Standards gewährleistet.
Neben gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen führen wir auch freiwillige Jahresabschlussprüfungen durch – etwa aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen oder auf Wunsch Kreditgebender Banken gemäß § 18 KWG. Die Prüfung erfolgt dabei nach den Grundsätzen der §§ 317 ff. HGB und erfüllt alle Anforderungen an eine sorgfältige und objektive Prüfung nach berufsüblichen Standards.
Wir übernehmen die Betreuung von Vermögenswerten – mit Blick auf Transparenz, Kontrolle und Verantwortung. Dazu zählen insbesondere Mittelverwendungskontrollen sowie die Überwachung von Anlagestrategien. Auf Wunsch übernehmen wir auch treuhänderisch die Wahrnehmung von Gesellschafterrechten jeglicher Art. In besonderen Fällen stehen wir zudem für die Übernahme von Aufsichtsrats- oder Beiratsmandaten zur Verfügung – stets mit einem hohen Maß an fachlicher Kompetenz und Integrität.
Wir prüfen und analysieren interne Kontrollsysteme (IKS) – zuverlässig, strukturiert und praxisnah. Dies erfolgt sowohl im Rahmen gesetzlicher oder freiwilliger Jahresabschlussprüfungen als auch auf gesonderte Beauftragung hin. Unser Ziel ist es, Stärken und Schwachstellen im internen Kontrollumfeld transparent zu machen und konkrete Handlungsempfehlungen zur Optimierung abzuleiten.
Bei Verschmelzungen, Auf- und Abspaltungen sowie Vermögensübertragungen schreiben die Regelungen des Umwandlungsgesetzes eine Verschmelzungsprüfung vor, sofern eine Aktiengesellschaft beteiligt ist oder ein Gesellschafter dies bei einer GmbH verlangt. Wir übernehmen in diesen Fällen die gesetzlich geforderten Prüfungen und gewährleisten eine sachgerechte und rechtssichere Durchführung des Umwandlungsvorgangs.
Wir führen Prüfungen unterschiedlichster Art durch – zuverlässig, unabhängig und anlassbezogen. Dazu zählen unter anderem Sonderprüfungen gemäß § 16 MaBV, aktienrechtliche Sonderprüfungen sowie Unterschlagungsprüfungen, die je nach Sachverhalt erforderlich werden. Unsere Prüfungen erfolgen stets mit fachlicher Sorgfalt und unter Beachtung der jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben.
Kontakt.
Verlässlich.
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